CHARGEMAP

Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftskapital 42.000 €

RCS STRASBOURG 809 844 731

7, Allée Cérès – 67200 STRASBOURG – FRANKREICH

CHARGEMAP ist eine eingetragene Marke. Jede Vervielfältigung oder Verwendung, auch auszugsweise, ohne Genehmigung ist untersagt. 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die das Unternehmen CHARGEMAP seinen Geschäftskunden (im Folgenden „Kunde“), die einen Fuhrparkvertrag abschließen möchten, zur Verfügung stellt.

Jede verbindliche Bestellung, die von CHARGEMAP ausdrücklich angenommen wurde, bedeutet für den Kunden, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert, unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen und insbesondere eventueller allgemeiner Einkaufsbedingungen. 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden systematisch zur Kenntnis gebracht, wenn er einen Fuhrparkvertrag mit der Firma CHARGEMAP abschließt. 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die vertragliche Grundlage für die Beziehung zwischen CHARGEMAP BUSINESS und seinen Kunden, die einen Fuhrparkvertrag abschließen. Sie sind auf diese Beziehung in vollem Umfang anwendbar, sofern der Fuhrparkvertrag, den sie einrahmen, nicht verletzt wird. Im Falle von Abweichungen zwischen den vorliegenden Bestimmungen und dem Fuhrparkvertrag ist der Fuhrparkvertrag vorrangig zu behandeln.

1- Definitionen

Chargemap Support: bezeichnet den mit dem Zahlungskonto und dem Chargemap Pass verbundenen Kundensupportdienst.

Chargemap Pass: bezeichnet den namentlichen und persönlichen Pass, der mit dem CHARGEMAP-Konto des Kunden verknüpft ist und dessen Nutzung den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt. Der Chargemap Pass ermöglicht die Bezahlung von Stromladungen unabhängig vom genutzten Partnernetz.

Chargemap Cloud: bezeichnet die Online-Software, die den Zugang zu den von CHARGEMAP an Gewerbetreibende gelieferten Dienstleistungen ermöglicht.

Ladesäule: bezeichnet einen Ladepunkt, an dem die von CHARGEMAP gelisteten Elektrofahrzeuge mit Strom aufgeladen werden können.

Endkunde: bezeichnet den Endkunden „Nutzer“ des Chargemap Passes und die damit verbundenen Chargemap-Dienste.

Aktivierungscode: bezeichnet die auf dem Chargemap Pass eingetragene Nummer, mit der der Chargemap Pass mit dem Konto des Kunden verknüpft werden kann. 

Kundenkonto: bezeichnet das persönliche Konto, das im Namen des Kunden bei der Gesellschaft CHARGEMAP eröffnet wurde und auf das über die Internetseite de.chargemap-business.com, die mobile App oder über die Chargemap Cloud für autorisierte gewerbliche Nutzer zugegriffen werden kann. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen: bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Bedingungen für den Zugang zum und die Nutzung des Zahlungsdienstes CHARGEMAP sowie die Bedingungen für den Verkauf und die Nutzung des dazugehörigen Chargemap Passes regeln.

Personenbezogene Daten: bezeichnet die persönlichen Informationen, die vom Kunden bei der Registrierung für die CHARGEMAP-Dienste registriert und/oder im Rahmen der Nutzung der CHARGEMAP-Dienste bereitgestellt werden.

Ladehistorie: bezeichnet das Protokoll, das über das Portal de.chargemap-business.com oder die Software Chargemap Cloud für die betreffenden Kunden zugänglich ist und das es ermöglicht, alle getätigten Stromladungen und die damit verbundenen Kosten sowie die Informationen über die verwendete Ladesäule nachzuvollziehen.

Passnummer: bezeichnet die eindeutige Nummer, die auf dem Chargemap Pass des Kunden eingetragen und mit seinem Konto verknüpft ist.

Partner-Betreiber: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Ladestationen für Strom betreibt, die mit dem Chargemap Pass und der dazugehörigen Zahlungslösung kompatibel sind.

Stromladen: bezeichnet den Vorgang des elektrischen Aufladens eines Fahrzeugs an einer Ladestation, die zu einem Partnernetzwerk gehört.

Dienstleistungen: bezeichnet die Gesamtheit der von CHARGEMAP angebotenen Dienstleistungen, einschließlich der spezifischen Dienstleistungen, auf welchem Wege auch immer.

Website: bezeichnet die öffentlich zugängliche Website https://chargemap-Business.com im Internet, auf der ein Nutzer seinen persönlichen Bereich einrichten und sich mithilfe seiner Zugangsdaten insbesondere zum Zweck der Verwaltung seiner Daten und der Abfrage seines Verbrauchs (außer Fuhrparkverträge) einloggen kann.

2- Anwendungsbereich – Allgemeines

2.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben zum Ziel, die Bedingungen und Konditionen festzulegen, unter denen die Gesellschaft CHARGEMAP ihren Zahlungsdienst und die Dienstleistungen, die damit verbunden sein können (einschließlich des Zugangsrechts zur Software Chargemap Cloud), bereitstellt, sowie die Bestimmungen und Bedingungen, unter denen sie ihren Chargemap Pass an ihre Geschäftskunden im Rahmen des Abschlusses eines Fuhrparkvertrags vermarktet.

2.2 Die Bestellung des Chargemap Passes und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind Kunden vorbehalten, die vor Abschluss eines Fuhrparkvertrags die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit vorbehaltlos akzeptiert haben.

2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, wobei davon ausgegangen wird, dass derartige Änderungen dem Kunden mitgeteilt werden. 

Im Falle ausdrücklicher Uneinigkeit wird der Vertrag unter den in Artikel 10 genannten Bedingungen von Rechts wegen gekündigt (Kündigung zum Ablaufdatum des Vertrags, vorbehaltlich der Einhaltung der im Vertrag festgelegten Mindestvertragsdauer). In der Zwischenzeit gelten die ursprünglichen Bestimmungen weiterhin für den Vertrag.

Die neuen Bestimmungen sind ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Mitteilung für den Kunden voll wirksam.

2.4 CHARGEMAP behält sich das Recht vor, technische oder technologische Änderungen an seinen Dienstleistungen vorzunehmen.

3- Dauer

3.1 Fuhrparkverträge haben grundsätzlich die Form eines zwei (2) Jahre dauernden, stillschweigend verlängerbaren Abonnements, zu dem der erstmalige Erwerb der für die Nutzung der Softwarelösung Chargemap Cloud erforderlichen Hardware hinzukommt, und sind, vorbehaltlich der Anwendung von Artikel 10, zum Ende jedes Zeitraums unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten kündbar.

3.2 Der Chargemap Pass ist zwei (2) Jahre lang gültig und wird automatisch verlängert, sofern er nicht vorher aus irgendeinem Grund deaktiviert wurde.

Wenn über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren keine Ladevorgänge mit dem Chargemap Pass durchgeführt wurden, wird er als inaktiv betrachtet.

Unter diesen Umständen behält sich CHARGEMAP das Recht vor, den Chargemap Pass unter den in Artikel 10 der vorliegenden Bestimmungen genannten Bedingungen und Modalitäten auszusetzen.

3.3 Im Falle einer Änderung von Chargemap Pass, die aus technischen Gründen erforderlich ist, oder einer anderen Aktualisierung, die die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet, wird CHARGEMAP den Kunden mindestens dreißig (30) Tage im Voraus darüber informieren. Unter diesen Umständen wird die Änderung von CHARGEMAP kostenlos durchgeführt.

Ein neuer Chargemap Pass wird dem Kunden per Post zugesandt. Er muss seinen alten Pass deaktivieren und den neuen gemäß den Anweisungen auf dem Pass aktivieren.

4- Preise

4.1 Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer und in Euro angegeben.

Die anwendbare Mehrwertsteuer ist die am Tag der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer. Sie geht weiterhin zu Lasten des Kunden.

4.2 Die Vertragspreise können jedes Jahr neu verhandelt und angepasst werden.

4.3 Für Fuhrparkverträge: 

• Der Preis für die Mitgliedschaft in den Chargemap-Diensten über Chargemap Cloud ist Gegenstand eines Jahresabonnements, das stillschweigend verlängert werden kann, sofern es nicht regelmäßig vorher gekündigt wird (jede Kündigung ist unwiderruflich), und am 2. des Monats in Rechnung gestellt wird, der auf den Monat der Aktivierung des/der Chargemap Passes/ Pässe folgt. 

• Die erste Jahresgebühr beinhaltet den Kauf der Karten zu einem Stückpreis von 5 € zzgl. MwSt., die Kosten für die anfängliche Softwareschulung und die Kosten für das Jahresabonnement der Chargemap Cloud-Software.

• Die monatliche Zahlung der Gebühren 

Um einen Fuhrparkvertrag abschließen zu können, ist ein Minimum von zwei Ladekarten pro Kunde erforderlich.

Zu jedem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit kann der Kunde eine neue Ladekarte für den Einsatz in einem weiteren Fahrzeug bestellen, die zu den oben genannten Bedingungen berechnet wird (Kaufpreis von 5 € zzgl. MwSt.). Die Kosten für das Abonnement können ebenfalls entsprechend angepasst werden.

Beantragt der Kunde während der Vertragslaufzeit die Deaktivierung einer Ladekarte, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, den ursprünglichen Einzelpreis gemäß der zum Zeitpunkt der Neubewertung geltenden Gebührenordnung zu überprüfen.

ACHTUNG: Für jede nachfolgende Aufladung mit aktiven Chargemap Pässen wird eine Gebühr gemäß den geltenden Tarifen erhoben, die auf der Website Chargemap.com abrufbar sind. Jeder Ladevorgang wird am Ende jedes Monats separat in Rechnung gestellt.

5- Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlung von Bestellungen und Abonnement-Jahresgebühren erfolgt bei Erhalt der Rechnung durch den Kunden, sofern nicht etwas anderes zwischen den Parteien ausgehandelt und vertraglich vereinbart wurde.

5.2 Die Rechnungen werden vom Kunden per Banküberweisung an das Unternehmen CHARGEMAP beglichen.

Bei Fuhrparkverträgen kann die Begleichung der Rechnungen durch jedes andere Mittel erfolgen, das dem Kunden über die Software Chargemap Cloud zur Verfügung gestellt wird (Kreditkarte, Verwaltungsanweisung, SEPA-Lastschriftmandat).

Bei Zahlung per Kreditkarte wird jede Transaktion über einen SSL-gesicherten Server abgewickelt. Die Autorisierungsserver werden konsultiert, nachdem der Kunde seine Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und den Code auf der Rückseite der Kreditkarte angegeben hat. Die Daten werden dann überprüft, um Missbrauch und Betrug zu vermeiden.

Die Server befinden sich dann im verschlüsselten Modus und alle übertragenen Informationen werden geschützt und verschlüsselt (SSL-Protokoll). Nichts wird unverschlüsselt über das Internet übertragen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die SSL-Verschlüsselung aktiv ist, sobald vertrauliche Informationen angefordert werden.

Die bei Bankgeschäften über die Website übermittelten Informationen werden nicht auf den Servern von CHARGEMAP gespeichert und können zum Zeitpunkt ihrer Eingabe oder Übertragung weder gelesen noch eingesehen werden.

5.3 Kann die Zahlung aus irgendeinem Grund nicht vollständig bei Fälligkeit erfolgen, schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine Verzugsentschädigung pro Verzugstag, die auf den um 10 Punkte erhöhten Refinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank festgelegt ist, sowie 40 € pauschale Einziehungsentschädigung pro unbezahlter Rechnung (Art. L. 441-6 des frz. Handelsgesetzbuchs).

Das Unternehmen CHARGEMAP ist darüber hinaus berechtigt, das Recht auf Zugang und Nutzung seiner Dienste bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen (siehe Artikel 10).

6- Lieferung

6.1 Das Unternehmen CHARGEMAP verpflichtet sich, die Produkte direkt an den Kunden oder an einen zuvor vom Kunden benannten Dienstleister an die im Bestellformular angegebene Adresse zu liefern. 

6.2 Die Lieferung erfolgt im Falle eines Fuhrparkvertrags innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Zeitpunkt der Bestellung (Richtzeiten).

Bei Nichterhalt oder verspätetem Erhalt der bestellten Produkte kann CHARGEMAP nicht für die Fehlleitung der Sendung auf dem Transportweg verantwortlich gemacht werden. Ebenso kann CHARGEMAP nicht für falsche Informationen haftbar gemacht werden, die die Lieferung der Produkte verhindert haben.

7- Haftungsansprüche – Garantien

7.1 Das Unternehmen CHARGEMAP ist bei der Ausführung seiner Dienstleistungen nur zu einer Mittelverpflichtung angehalten.

7.2 Der Kunde kann das Unternehmen CHARGEMAP in keinem Fall für indirekte Schäden (entgangene Chancen, kommerzielle oder finanzielle Schäden usw.) haftbar machen, die er aufgrund der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch das Unternehmen CHARGEMAP erleidet.

7.3 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ansprüchen, insbesondere von Gewährleistungsansprüchen, gegen das Unternehmen CHARGEMAP im Falle von:

• vorgerichtlichen und/oder streitigen Maßnahmen, die von einem Endkunden oder einem Dritten aufgrund einer anormalen Nutzung und/oder rechtswidrigen Verwertung des Chargemap Passes oder der Dienstleistungen der Gesellschaft CHARGEMAP eingeleitet werden;

• Verlust/Diebstahl von Benutzerkennungen;

• des Missbrauchs von Identitäten;

• einer Beschädigung des Chargemap Passes aufgrund einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung.

7.4 Das Unternehmen CHARGEMAP kann nicht für die Nachlässigkeit des Kunden, seiner Angestellten und/oder seiner Endkunden haftbar gemacht werden, insbesondere in Bezug auf den Schutz der vertraulichen Daten, die im Rahmen des Vertrags, der die Dienstleistungen des Unternehmens CHARGEMAP regelt, übermittelt werden, wie z. B. die Passnummer.

7.5 Das Unternehmen CHARGEMAP übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden, seinen Angestellten und/oder den Endkunden des Kunden direkt oder indirekt aufgrund von Mängeln der Stromladestationen, der Infrastruktur, der Stromnetze, der Verbindungen (Internet, Mobilfunk usw.) entstehen. Dies umfasst insbesondere eine Unterbrechung des Dienstes, eine Störung der Datenströme, ein Eindringen von außen, eventuelle Langsamkeiten usw. 

7.6 Im Falle eines nachgewiesenen technischen Defekts des Chargemap Passes, der nicht dem Kunden, seinen Angestellten oder seinem Endkunden zuzuschreiben ist, wird dessen Ersatz so schnell wie möglich von CHARGEMAP übernommen.

Im Falle einer nachgewiesenen Fehlfunktion der Karte, die ausschließlich dem Unternehmen CHARGEMAP zuzuschreiben ist, ist dieses lediglich zum Ersatz des Chargemap Passes verpflichtet.

Der Austausch eines Chargemap Passes im Falle eines Fehlers durch Missbrauch oder Verlust, der dem Kunden, einem seiner Angestellten oder einem seiner Endkunden zuzuschreiben ist, wird dem Kunden mit 5 € zzgl. MwSt. oder dem Endkunden mit 7 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt, wobei zusätzliche Versand- und Aktivierungskosten anfallen.

7.7 CHARGEMAP ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt und in allen Fällen, in denen es durch ein Element außerhalb seiner Dienstleistungen daran gehindert wird, zu erfüllen wie z. B., aber nicht ausschließlich: Internetausfall, Verbindungsausfall, Ausfall des Computersystems eines Partnerbetreibers, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von E-Mail-Postfächern, Ausfall oder Änderung von Technologien Dritter, Transportschwierigkeiten, Streiks, Regierungsmaßnahmen usw.

7.8 Im Falle von Reklamationen ist der Kunde aufgefordert, sich mit dem Helpdesk oder dem Support des Unternehmens CHARGEMAP in Verbindung zu setzen, das sich verpflichtet, diese zu untersuchen und dem Antragsteller seine Analyse so schnell wie möglich im Sinne von Artikel 9 der vorliegenden Bedingungen mitzuteilen. Der Kunde kann das Unternehmen CHARGEMAP über die folgende E-Mail-Adresse kontaktieren: [email protected].

7.9 Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Untersuchung eines Ladevorgangs oder einer anderen Nutzung des Chargemap Passes, des Benutzerkontos oder des Zahlungskontos in vollem Umfang mit CHARGEMAP und gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten.

8- Übertragung

Jegliche Übertragung der Rechte und Pflichten aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden ohne vorherige Zustimmung von CHARGEMAP ist strengstens untersagt.

Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt der Kunde seine vorherige Zustimmung zu einer Übertragung der Rechte und Pflichten von CHARGEMAP aus den besagten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Dritte.

9- Hilfe – Unterstützung – Reklamationen

9.1- Kontakt

9.1.1 Für Hilfe-/Unterstützungsanfragen oder Beschwerden kann der Kunde CHARGEMAP auf folgende Weise kontaktieren:

• Per E-Mail: [email protected]

• Auf dem Postweg, an folgende Adresse: CHARGEMAP – 7 Allées Cérès – 67200 STRASBOURG – FRANKREICH

9.1.2 Nur für Anfragen zu Stromaufladungen, die mithilfe des Chargemap Passes durchgeführt wurden, kann der Support auch telefonisch unter der auf dem Chargemap Pass angegebenen Nummer kontaktiert werden.

9.1.3 Der Kunde muss alle Probleme, die bei der Nutzung der Ladesäulen von Partnerbetreibern auftreten, so schnell wie möglich, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach deren Feststellung, vorlegen.

9.2- Anwendungsbereich – Einschränkungen

9.2.1 CHARGEMAP wird sich in angemessener Weise bemühen, das vom Kunden aufgetretene und von ihm zur Kenntnis gebrachte Problem zu lösen.

Es ist nicht garantiert, dass die vorgelegten Probleme auch nur teilweise gelöst werden können. In dieser Hinsicht ist das Unternehmen nur zu Mitteln und nicht zu Ergebnissen verpflichtet.

9.2.2 CHARGEMAP wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um auf eine Anfrage nach Hilfe oder Unterstützung innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten, ohne jedoch zu garantieren, dass innerhalb dieser Frist eine endgültige Antwort gegeben werden kann.

Die Antwortzeit wird anhand der Einsatzzeiten des Helpdesk- und Supportdienstes gemessen: 7/7 Tage, 24/24 Stunden (vorbehaltlich einer Änderung durch CHARGEMAP, über die der Kunde per E-Mail informiert wird).

9.2.3 Der/die Support-Dienst(e) wird/werden nur einer oder mehreren Personen zur Verfügung gestellt, die der Kunde bei der Registrierung seines Antrags benennt.

9.2.4 Der Helpdesk- und Supportdienst von CHARGEMAP kann nicht telefonisch von einem Kunden beauftragt werden, um alle Einzelheiten über die Nutzung der Chargemap-Dienste zu klären, insbesondere: Bestellung des Chargemap Passes, Aktivierung des Chargemap Passes, etc.

Gegebenenfalls wird CHARGEMAP den Kunden an den per E-Mail oder per Post erreichbaren Helpdesk- und Supportdienst weiterleiten.

Der CHARGEMAP Helpdesk- und Supportdienst kann NUR von dem Kunden/oder einem seiner Angestellten beauftragt werden, der eine elektrische Aufladung mit Hilfe des Chargemap Passes durchführt oder versucht, dies zu tun. 

Der CHARGEMAP Helpdesk- und Supportdienst kann von einem identifizierten Kunden beauftragt werden, eine Aufladung an einer Ladestation eines Partnerbetreibers innerhalb der vertraglichen Grenzen, die dieser CHARGEMAP auferlegt, zu starten und zu stoppen.

Sollte sich herausstellen, dass eine elektrische Ladestation defekt ist, kann CHARGEMAP den Kunden an die nächstgelegene Ladestation weiterleiten.

Im Falle eines Ausfalls einer Ladeinfrastruktur kann der CHARGEMAP Helpdesk- und Supportdienst anstelle des Nutzers die Informationen über den Zustand der betroffenen Ladesäule an den Partnerbetreiber weiterleiten.

9.2.5 Der Helpdesk- und Supportdienst kann auf Wunsch des identifizierten Kunden einen Pannenhelfer suchen und beauftragen, wenn:

• ein Fahrzeug während eines Ladevorgangs beschädigt oder zerstört wurde;

• das Fahrzeug eine vollständig entladene Batterie hat;

• sich das Fahrzeug vor einer ausgefallenen Ladestation befindet mit der Unmöglichkeit, das Fahrzeug zur nächsten verfügbaren Ladestation zu bewegen.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit solchen Pannenhilfen entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.

9.2.6 ACHTUNG: Unter keinen Umständen darf sich ein Kunde im Namen und auf Rechnung eines seiner Endkunden mit dem Helpdesk- und Supportdienst in Verbindung setzen.

Eine solche Anfrage wird nicht erfolgreich sein und der Kunde wird aufgefordert, seinem Endkunden die Kontaktdaten des Chargemap Helpdesk- und Supportdienst mitzuteilen, den er gemäß den für ihn geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Nutzung von Chargemap Pass persönlich kontaktieren muss.

9.3- Reklamationen

9.3.1 Im Falle eines vom Kunden festgestellten Fehlers, insbesondere in Bezug auf einen Ladevorgang, kann sich der Kunde gemäß Artikel 14 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit CHARGEMAP in Verbindung setzen.

Nach Prüfung des Antrags und der Umstände der betreffenden Transaktion übermittelt CHARGEMAP dem Kunden eine Bilanz, in der die verfügbaren Informationen zusammengefasst sind.

Hierfür kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Ist dies der Fall, wird der Kunde darüber informiert und muss seine vorherige Zustimmung geben.

9.3.2 Alle Unterlagen, die sich auf die Reklamation beziehen, müssen spätestens innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Reklamation oder der Anforderung von Informationen und/oder Unterlagen durch CHARGEMAP bei CHARGEMAP eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, die Beschwerdeakte ohne weitere Maßnahmen zu schließen.

9.3.3 Wurde eine Zahlung vom Konto des Kunden abgebucht, die nicht mit einem Ladevorgang übereinstimmt (falscher Betrag oder nicht existierender Vorgang), und der Fehler wird nachgewiesen, wird der Betrag von CHARGEMAP auf das Kundenkonto zurückerstattet, ohne dass CHARGEMAP eine weitere Verpflichtung gegenüber dem Kunden hat.

9.3.4 ACHTUNG: In keinem Fall darf ein Kunde im Namen und auf Rechnung eines seiner Endkunden eine Beschwerde bei der Firma CHARGEMAP einreichen.

Eine solche Anfrage kann nicht erfolgreich sein und der Kunde wird aufgefordert, seinem Endkunden die Kontaktdaten des Unternehmens CHARGEMAP mitzuteilen, das er in Anwendung der für ihn geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für den Chargemap Pass persönlich kontaktieren muss.

9.4- Ausschlüsse

9.4.1 CHARGEMAP bietet keine Helpdesk- und Supportdienste für Produkte von Drittanbietern an.

9.4.2 CHARGEMAP stellt dem Kunden einen Helpdesk- und Supportdienst bezüglich der Ladesäulen von Partnerbetreibern nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zur Verfügung, die es mit dem jeweiligen Betreiber verbindet.

9.4.3 Jeder Antrag auf eine Pannenhilfe für ein funktionierendes Fahrzeug wird abgelehnt.

9.4.4 Es wird keine telefonische Betreuung durch den CHARGEMAP Helpdesk- und Supportdienst erfolgen, wenn die Anfrage nicht die Durchführung oder den Versuch der Durchführung einer Stromaufladung betrifft.

9.4.5 Es wird keine Betreuung durch den CHARGEMAP Helpdesk- und Supportdienst durchgeführt und keine Beschwerde registriert, wenn sie nicht vom Endnutzer des Chargemap Passes oder einem seiner Mitarbeiter stammt.

10- Aussetzung – Deaktivierung – Kündigung

10.1- Allgemeines

10.1.1 Die Eröffnung eines Kundenkontos wird gegebenenfalls von CHARGEMAP auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen durchgeführt.

Der Kunde verpflichtet sich daher:

• Genaue, wahrheitsgemäße, vollständige und nicht veraltete Informationen zu liefern;

• CHARGEMAP so schnell wie möglich über jede Änderung der bereitgestellten Informationen zu informieren, insbesondere über jede Änderung der E-Mail-Adresse, der Postanschrift oder der Bankverbindung.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kundenkontos oder die Aktivierung eines Chargemap Passes zu verweigern oder ein Kundenkonto oder die Nutzung eines Chargemap Passes auszusetzen, wenn der Verdacht besteht, dass die bereitgestellten Informationen unzutreffend oder unvollständig sind.

10.1.2 Der Kunde trägt gegebenenfalls alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die CHARGEMAP entstehen, einschließlich der – angemessenen – Kosten eines Rechtsberaters im Zusammenhang mit der Bearbeitung seines Rechtsstreits.

10.1.3 CHARGEMAP behält sich das Recht vor, die Berechtigung zur Nutzung des Chargemap Passes in einem bestimmten Gebiet ganz oder teilweise einzuschränken, wenn die Nutzung des Chargemap Passes gegen diese Bedingungen oder die örtlichen Gesetze verstößt oder verstoßen könnte.

CHARGEMAP behält sich außerdem das Recht vor, die Berechtigung zur Nutzung des Chargemap Passes einzuschränken, wenn der Kunde, einer seiner Bevollmächtigten oder ein Dritter im Verdacht steht, Urheber einer Straftat oder einer missbräuchlichen oder betrügerischen Nutzung des Chargemap Passes zu sein oder im Begriff zu sein, Urheber einer solchen zu sein.

10.2- Aussetzung der Dienstleistungen

10.2.1 Im Falle einer Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, insbesondere im Falle eines Zahlungsverzuges, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, die Chargemap-Dienste auszusetzen und die zugehörigen Chargemap Pässe zu sperren.

Dies ist eine Option, die CHARGEMAP einseitig gewährt wird und zu keiner Entschädigungszahlung führt. Ebenso wenig erfolgt eine Rückerstattung des Chargemap Passes, der verbleibenden Ladeguthaben oder des laufenden Abonnements.

Der Kunde muss zuvor per Einschreiben aufgefordert werden, seine Situation zu bereinigen, und diese Aufforderung muss fünfzehn (15) Tage lang nach Erhalt unbeachtet geblieben sein.

Der Versand eines solchen Mahnschreibens wird dem Kunden als pauschale Mahngebühr mit 10 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

10.2.2 Im Falle einer Aussetzung des Chargemap Passes auf Initiative von CHARGEMAP unter den in diesem Artikel genannten Bedingungen wird bei Vorliegen eines laufenden Abonnements auch dieses automatisch ausgesetzt.

Im Falle einer von CHARGEMAP veranlassten Aussetzung des Chargemap Passes und des zugehörigen Abonnements kann die Freischaltung durch Kontaktaufnahme mit CHARGEMAP per E-Mail oder per einfachem Brief an die in Artikel 14 angegebene Adresse erfolgen.

10.3- Deaktivierung eines Chargemap Passes

10.3.1 Jede Partei kann auch jederzeit die Deaktivierung eines Chargemap Passes beantragen, dessen Endnutzer sie ist, und zwar per Einschreiben mit Rückschein an die andere Partei oder gegebenenfalls gemäß den besonderen Bedingungen, die zwischen den Parteien festgelegt wurden.

Die Deaktivierung des Chargemap Passes storniert weder die Abrechnung der bis zur tatsächlichen Deaktivierung des Passes erfolgten Aufladungen noch gegebenenfalls das zum Zeitpunkt der Löschung laufende Abonnement, das unter den in Artikel 10.4 genannten Bedingungen gekündigt werden muss.

10.3.2 Das Unternehmen CHARGEMAP kann vom Kunden verlangen, dass er den Chargemap Pass an das Unternehmen zurücksendet. Die Versandkosten gehen dann ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Wird der Chargemap Pass nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung durch das Unternehmen CHARGEMAP zurückgeschickt – es gilt das Datum des Poststempels – behält sich dieses das Recht vor, dem Kunden eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 € (inkl. MwSt.) in Rechnung zu stellen.

Wird der Chargemap Pass nach dieser Frist von dreißig (30) Tagen zurückgegeben, außer im Falle höherer Gewalt, wird die oben genannte Pauschalentschädigung von CHARGEMAP einbehalten.

10.3.3 Im Falle einer Deaktivierung des Chargemap Passes ist eine Reaktivierung nicht möglich, und der Kunde muss unter Einhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen neuen Pass bestellen.

10.4- Vertragsende – Kündigung

10.4.1 Befristete Verträge können am Ende eines Zeitraums auf Antrag einer der Parteien nicht verlängert werden, vorbehaltlich der Einhaltung der folgenden Bedingungen:

• Mindestdauer des ursprünglichen Vertrags von zwei (2) Jahren;

• Senden eines Einschreibens mit Rückschein an die andere Partei;

• Einhaltung einer Mindestkündigungsfrist von drei (3) Monaten vor Ablauf der Frist, die am Jahrestag des Vertrags festgelegt wird (24 Monate nach Unterzeichnung und dann jedes Jahr zum selben Zeitpunkt).

10.4.2 Einvernehmliche Kündigung: Bei unbefristeten Verträgen kann jede der beiden Parteien jederzeit die Kündigung des Vertrags beantragen, indem sie der anderen Partei ein Einschreiben mit Rückschein zusendet. Die Kündigung ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs (6) Monaten gültig.

10.4.3 Kündigung bei Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden: Außer im Falle höherer Gewalt führt die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden im Rahmen des vorliegenden Vertrags einen (1) Monat nach Versand einer erfolglos gebliebenen Mahnung per Einschreiben mit Rückschein auf Wunsch des Unternehmens CHARGEMAP von Rechts wegen und mit sofortiger Wirkung zur Kündigung des Vertrags auf Kosten und zu Lasten des Kunden, unbeschadet aller anderen Rechte und Maßnahmen.

Die Kündigung wird per Einschreiben mit Rückschein oder durch eine außergerichtliche Urkunde mitgeteilt und tritt sofort in Kraft.

Der Versand eines solchen Mahnschreibens wird dem Kunden als pauschale Mahngebühr mit 10 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

10.4.4 Die Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, annulliert in keinem Fall die noch offenen Rechnungen, die unbedingt ausgeglichen werden müssen. Sie führt nicht zu einer Rückerstattung des Chargemap Passes, der verbleibenden Ladeguthaben oder des eventuell laufenden Abonnements in Bezug auf die bis zum Datum der tatsächlichen Kündigung bereits fälligen oder noch fälligen Monatsraten.

Der Antrag auf Kündigung unter den in diesem Artikel 10.4 genannten Bedingungen führt zur automatischen Deaktivierung des Chargemap Passes und zur Beendigung des Abonnements, sobald die Kündigung erfolgt ist.

10.4.5 Das Unternehmen CHARGEMAP kann vom Kunden verlangen, dass er den Chargemap Pass an das Unternehmen zurücksendet. Die Versandkosten gehen dann ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Wird der Chargemap Pass nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung durch das Unternehmen CHARGEMAP zurückgeschickt – es gilt das Datum des Poststempels – behält sich dieses das Recht vor, dem Kunden eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 € (inkl. MwSt.) in Rechnung zu stellen.

Wird der Chargemap Pass nach dieser Frist von dreißig (30) Tagen zurückgegeben, außer im Falle höherer Gewalt, wird die oben genannte Pauschalentschädigung von CHARGEMAP einbehalten.

10.4.6 Die Parteien müssen bei Beendigung des Vertrages alle Informationen, Datenbanken und verarbeiteten, archivierten oder nicht archivierten Daten, die sie betreffen und die sie im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages erhalten oder gespeichert haben, an die andere Partei zurückgeben. Sie verpflichten sich, keine Kopien davon zu behalten und sie für keinerlei Zwecke zu verwenden.

11- Bedingungen für die Nutzung der Dienstleistungen

11.1 Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Kunde, diese in ihrer Gesamtheit einzuhalten, vorbehaltlich der mit dem Unternehmen CHARGEMAP vereinbarten Sonderbedingungen.

CHARGEMAP behält sich das Recht vor, eine maximale monatliche Obergrenze für Zahlungen oder Stromaufladungen einzuführen.

11.2 Der Chargemap Pass ist ein einheitliches Zahlungsinstrument, mit dem Stromladungen für ein Elektrofahrzeug an den Ladestationen der Partnernetzwerke bezahlt werden können.

In diesem Zusammenhang ermöglicht er:

• Zugang zum Stromladedienst an den Ladestationen der Partnernetze zu erhalten;

• seine Zustimmung zum Abschluss des Ladevorgangs zu geben und sich zur Zahlung der Leistung zu verpflichten;

• den Ladevorgang zu bezahlen.

11.3 Der/die Chargemap Pass/Pässe und alle Daten, insbesondere die elektronischen, die von CHARGEMAP verarbeitet werden, bleiben jederzeit Eigentum von CHARGEMAP, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11.4 Soweit gesetzlich oder vertraglich nicht anders geregelt, behält sich CHARGEMAP das Recht vor, von seinen Kunden die Vorlage von schriftlichen Originalbelegen für elektronisch übermittelte Dokumente oder Informationen zu verlangen.

Elektronische Medien gelten zumindest in Ansätzen als schriftliche Beweismittel.

Sofern nicht anders bewiesen, gelten nur die von CHARGEMAP erstellten elektronischen Dokumente als zuverlässig und authentisch und haben Vorrang vor den vom Nutzer erstellten Dokumenten.

11.5 Im Falle einer festgestellten verdächtigen Aktivität oder einer verdächtigen Nutzung des Chargemap Passes behält sich CHARGEMAP das Recht vor, die betreffenden Dienste zu sperren und ein Überprüfungsverfahren einzuleiten.

11.6 Die Kunden verpflichten sich, ihr Passwort stets geheim zu halten, um ihr Kundenkonto, die darin gespeicherten Daten und ihren Chargemap Pass zu schützen.

Der Kunde verpflichtet sich, so weit wie möglich dafür zu sorgen, dass alle von ihm genutzten Endgeräte, insbesondere sein Computer und sein Smartphone, und die von ihm genutzten Verbindungen ausreichend gesichert sind.

12- Geistiges Eigentum – Vertraulichkeit – Personenbezogene Daten

12.1- Geistiges und gewerbliches Eigentum

12.1.1 Der Kunde darf die von CHARGEMAP geschützten Marken, Patente, Zeichnungen und Modelle ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CHARGEMAP weder ganz noch teilweise vervielfältigen, ändern, übertragen, veröffentlichen, auf einem beliebigen Träger und mit beliebigen Mitteln anpassen oder in irgendeiner Weise ganz oder teilweise verwerten.

Generell verpflichtet sich der Kunde, die geistigen Eigentumsrechte und andere Rechte von CHARGEMAP nicht zu verletzen.

12.1.2 Das Einfügen von Hyperlinks zu irgendeinem Teil der Website von CHARGEMAP ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CHARGEMAP untersagt.  

12.1.3 Der Kunde ist Inhaber eines begrenzten Nutzungsrechts an den von CHARGEMAP gegebenen Informationen und den von CHARGEMAP übermittelten Dokumenten sowie an der Nutzung des Chargemap Passes ausschließlich unter den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen.

Vorbehaltlich besonderer Bestimmungen ist im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein Recht auf Vervielfältigung oder Weiterverbreitung zu kommerziellen Zwecken gestattet.

12.2- Vertraulichkeit und persönliche Daten

CHARGEMAP, agierend als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, setzt im Rahmen der Durchführung von Chargemap Fleet die Verarbeitung personenbezogener Daten ein. 

12.2.1 Der Kunde wird darüber informiert, dass er sich mit der Einrichtung eines Kundenkontos bereit erklärt, eine Anzahl von personenbezogenen Daten anzugeben.

Diese Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre und insbesondere dem französischen Datenschutzgesetz „Informatique et liberté“ vom 6. Januar 1978 und der Allgemeinen Datenschutzverordnung vom 3. Mai 2018 verarbeitet.

CHARGEMAP verpflichtet sich, die Privatsphäre seiner Nutzer nicht zu verletzen und die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen zu wahren. Der obligatorische Charakter der Daten, die bereitgestellt werden müssen, um das reibungslose Funktionieren der Dienste zu gewährleisten, wird bei ihrer Erhebung durch ein Sternchen gekennzeichnet.

In diesem Zusammenhang verpflichtet sich CHARGEMAP, nur angemessene, relevante und auf das für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, notwendige Maß beschränkte personenbezogene Daten zu sammeln (Artikel 5 DSGVO).

Diese Daten können im Rahmen der Verwaltung der Kundenkonten und des/der Chargemap Passes/Pässe verwendet werden.

Gemäß Artikel 34 des französischen Datenschutzgesetzes von 1978 hat der Kunde das Recht, auf die ihn betreffenden Daten zuzugreifen, sie abzufragen, zu ändern, zu berichtigen und zu löschen, indem er sich per Post, per E-Mail oder über das auf der Website oder der mobilen App verfügbare Kontaktformular an CHARGEMAP wendet.

12.2.2 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 7 des französischen Datenschutzgesetzes „Informatique et liberté“ vom 6. Januar 1978 stimmt der Kunde bei der Anmeldung zu den Chargemap-Diensten und bei der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verarbeitung seiner persönlichen Daten im Zuge der Vertragserfüllung zu.

Für weitere Informationen kann der Nutzer auf unsere Datenschutzrichtlinie zurückgreifen.

12.2.3 CHARGEMAP behält sich das Recht vor, diese persönlichen Daten bei den zuständigen Behörden zu überprüfen und weitere Informationen über den Nutzer im Rahmen der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung zu erhalten.

13- Besondere Bestimmungen

13.1- Das auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbare Recht ist das französische Recht.

13.2- Alle Streitigkeiten, zu denen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anlass geben könnten und die sowohl ihre Gültigkeit, ihre Auslegung, ihre Ausführung, ihre Kündigung, ihre Folgen und ihre Konsequenzen betreffen, unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte von STRASBOURG.

Für Streitigkeiten, die in den Bereich einer besonderen Zuständigkeit fallen, sind die entsprechenden französischen Gerichte zuständig.

13.3- Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund einer geltenden Rechtsregel oder eines geltenden Gesetzes als ungültig angesehen wird, gilt sie als nicht geschrieben, aber die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten ihre Kraft und Tragweite.

13.4– Sofern nichts anderes vorgesehen ist, kann die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung einer Klausel der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen nicht verlangt hat, keinesfalls als Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus der betreffenden Klausel angesehen werden.

14- Kontakt zu CHARGEMAP

Bei Fragen zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Anliegen können Sie sich über folgende Wege mit dem Unternehmen CHARGEMAP in Verbindung setzen:

• Per E-Mail: [email protected]

• Über die Website oder die mobile App, Rubrik „Kontakt“.